
Autounfall – Versicherung – wer zahlt was?
Schadensabwicklung – wir helfen Ihnen!
Zuerst wichtig nach einem Autounfall: Versicherung informieren!
Damit danach alles Weitere möglichst einfach und schnell geklärt werden kann, kümmern wir uns gern um die Schadensabwicklung mit Ihrer und/oder der gegenerischen Versicherung.
Falls es nötig sein sollte, dass ein Gutachter sich den Wagen ansieht, vereinbaren wir zügig einen entsprechenden Termin.
Natürlich erhalten Sie und Ihre Versicherung eine detaillierte Schadenskalkulation. Wir gewähren 3 Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten in unserer Fachwerkstatt.
Bei der Unfallreparatur arbeiten Karosseriebauer und Autolackierer zusammen, damit Sie Ihr wiederhergestelltes Auto möglichst schnell zurückbekommen. Falls Sie während der Reparaturzeit einen Leihwagen benötigen, sagen Sie uns das bitte. Ansonsten können Sie auch unseren Hol- und Bringservice nutzen, das heißt, einer unserer Mitarbeiter holt Sie ab, sobald Ihr Auto wieder fahrbereit ist, und bringt Sie zu uns in die Werkstatt.
Unfallsoforthilfe
Ihr persönlicher Ansprechpartner

Serviceberater/Annahmemeister
Welche Reparaturkosten werden übernommen?
Sie können nach einem Unfall gern mit Ihren Versicherungsunterlagen zu uns kommen, falls Sie nicht sicher sind, welche Reparaturkosten Ihre Versicherung erstattet. Wir sehen uns zusammen mit Ihnen Ihren Vertrag an und sagen Ihnen, welche Kosten prinzipiell übernommen werden.
Auf jeden Fall sind Sie als Autobesitzer haftpflichversichert, denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung deckt die Schadenersatzansprüche ab, die jemand hat, weil durch den Betrieb eines Fahrzeuges ein Schaden verursacht wurde. Sie kommt für Reparaturkosten auf, und übernimmt zum Beispiel auch die Kosten für einen Mietwagen.
Außerdem könnten Sie eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, um sich abzusichern, falls Sie teilweise oder ganz für einen Schaden an Ihrem eigenen Auto verantwortlich sind. Dabei hängt es von den jeweiligen tariflichen Vereinbarungen ab, was Ihre Versicherung letztlich bezahlt.
Sehen Sie sich doch schon mal die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung an, die Sie ausfüllen müssten, damit wir befugt sind, die Reparaturkosten mit Ihrer Versicherung direkt abzurechnen. Bitte auf das Bild klicken oder auf den Button: